Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltend für alle Verträge zwischen Scalaro und Auftraggebern (B2B).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Scalaro GbR, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 7, 61137 Schöneck (im Folgenden „Scalaro") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, KI-Telefonie, Workflow-Automatisierung und Online-Sichtbarkeit geschlossen werden.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Scalaro sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) durch Scalaro zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.
§ 3 Leistungen
(1) Umfang, Inhalt und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot.
(2) Scalaro ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte (z. B. Hosting-Anbieter, KI-Plattformen, Freelancer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(3) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (z. B. fristgerechte Bereitstellung von Inhalten, Zugängen, Freigaben) sind Bestandteil des Vertrags. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Setup- und Einrichtungspauschalen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, mit Beauftragung zur Zahlung fällig. Laufende Monatspauschalen werden zum 1. eines Monats im Voraus in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Scalaro berechtigt, weitere Leistungen bis zum Eingang ausstehender Zahlungen zurückzubehalten und gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit fortlaufender Leistungen (z. B. KI-Rezeptionist, laufende Workflow-Wartung) richtet sich nach dem Einzelvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, sind Verträge mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündbar; es besteht keine Mindestlaufzeit.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Bezahlung räumt Scalaro dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Werken (Code, Designs, Konfigurationen) ein, soweit dies für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich ist.
(2) An eingesetzten Drittkomponenten (z. B. Open-Source-Bibliotheken, KI-APIs) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
(3) Scalaro bleibt berechtigt, das eigene Know-how (Methoden, generische Code-Bausteine, Workflow-Vorlagen) für weitere Mandate zu verwenden.
§ 7 Gewährleistung
(1) Scalaro gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Eigenschaften entsprechen.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen. Scalaro erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Drittsoftware, eigene Eingriffe oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
(1) Scalaro haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Scalaro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit Scalaro im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hanau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.